Die Grundregel
Eine Immobilie kaufen und in Spanien wohnen dürfen sind zwei verschiedene Dinge.
Die Kaufurkunde beweist Ihr Eigentum. Sie macht Sie nicht automatisch zum administrativen Einwohner, steuerlichen Einwohner oder Teilnehmer des spanischen Gesundheitssystems. Als deutscher EU-Bürger leitet sich Ihr Recht, nach Spanien umzuziehen, aus der europäischen Freizügigkeit ab – nicht aus dem Preis oder Wert Ihrer Immobilie.
Deshalb können zwei Eigentümer derselben Art von Immobilie völlig unterschiedlich behandelt werden: Einer nutzt sein Ferienhaus wenige Monate im Jahr und bleibt in Deutschland ansässig. Ein anderer lebt überwiegend in Spanien, registriert sich als EU-Bürger und kann dort über sein weltweites Einkommen steuerpflichtig werden.
Vier Systeme, die Sie getrennt beurteilen sollten
Aufenthaltsrecht als EU-Bürger
Kommunale Anmeldung auf dem Padrón
Steuerliche Ansässigkeit nach nationalem Recht und DBA
Krankenversicherung und Sozialversicherung
Drei verschiedene Regeln
Drei Monate, 183 Tage und die deutsche Abmeldung dürfen nicht miteinander verwechselt werden.
1 · EU-Aufenthaltsrecht
Bis drei Monate versus länger als drei Monate
Für einen Aufenthalt von weniger als drei Monaten benötigt ein deutscher EU-Bürger grundsätzlich nur einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Bleiben Sie länger, müssen Sie sich innerhalb von drei Monaten nach der Einreise persönlich in das Registro Central de Extranjeros eintragen lassen und die passende Aufenthaltsgrundlage nachweisen.
2 · Spanische Steuer
Mehr als 183 Tage sind wichtig – aber nicht alles
Spanien kann Sie als steuerlich ansässig behandeln, wenn Sie sich mehr als 183 Tage im Kalenderjahr in Spanien aufhalten. Sporadische Abwesenheiten können mitzählen, sofern keine steuerliche Ansässigkeit in einem anderen Staat nachgewiesen wird. Auch der Mittelpunkt Ihrer Tätigkeiten oder wirtschaftlichen Interessen kann relevant sein.
3 · Deutsches Melderecht
Keine deutsche Achtmonatsregel
In Deutschland gilt nicht die niederländische Regel „mehr als acht Monate im Ausland“. Wer aus einer deutschen Wohnung tatsächlich auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, muss sich grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug abmelden. Eine lediglich vorübergehende Abwesenheit bei beibehaltener Nutzungsmöglichkeit ist davon zu unterscheiden.
Wichtig für Überwinterer
Fünf Monate in Spanien können eine spanische Aufenthaltsregistrierung erforderlich machen, ohne dass die Zahl der Tage allein automatisch spanische steuerliche Ansässigkeit oder eine deutsche Abmeldepflicht auslöst.
Welche Aufenthaltsgrundlage haben Sie?
Die Nachweise für die Residencia hängen von Arbeit, Studium oder finanzieller Situation ab.
Die spanischen Regeln sehen unterschiedliche Grundlagen für Aufenthalte von mehr als drei Monaten vor. Ein Immobilieneigentümer muss nicht zwingend in Spanien arbeiten. Wer wirtschaftlich nicht aktiv ist, muss aber ausreichende Mittel und umfassenden Krankenversicherungsschutz nachweisen.
Arbeitnehmer in Spanien
Für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten können Sie sich registrieren, wenn Sie in Spanien abhängig beschäftigt sind.
Gültiger deutscher Reisepass oder Personalausweis
Arbeitsvertrag, Arbeitgeberbescheinigung oder Nachweis über die Anmeldung im spanischen Sozialversicherungssystem
Nachweis des Wohnsitzes, wenn die zuständige Stelle ihn für das Verfahren verlangt
Wichtig: Arbeiten Sie teilweise für einen deutschen Arbeitgeber, sollten Sie vorab klären, in welchem Staat Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer anfallen und ob eine A1-Bescheinigung relevant ist.
Selbstständig oder Unternehmer
Selbstständige können sich registrieren, wenn sie nachweisen, dass sie in Spanien tatsächlich als Selbstständige tätig sind.
Anmeldung als autónomo oder ein anderer offizieller Tätigkeitsnachweis
Nachweis der wirtschaftlichen Tätigkeit
Unterlagen zur Sozialversicherung und steuerlichen Registrierung
Wichtig: Eine deutsche GmbH, ein Online-Unternehmen oder eine Geschäftsführertätigkeit kann neben der persönlichen Besteuerung auch Fragen zu Betriebsstätte, Unternehmensleitung und Sozialversicherung auslösen.
Rentner oder wirtschaftlich nicht aktiv
Sie müssen ausreichende Existenzmittel und einen umfassenden öffentlichen oder privaten Krankenversicherungsschutz für Spanien nachweisen.
Rentenbescheide, Kontoauszüge oder andere Nachweise ausreichender Mittel
S1-Dokument, wenn Deutschland für Ihre Krankenversicherung zuständig bleibt, oder eine geeignete vollständige Krankenversicherung
Gültiger Identitätsnachweis und die erforderlichen Antragsunterlagen
Wichtig: Es gibt keinen einzigen pauschalen Nettobetrag, der für jeden Haushalt identisch gilt. Die Behörde beurteilt die persönliche Gesamtsituation und den nachgewiesenen Versicherungsschutz.
Student
Studierende weisen die Einschreibung bei einer anerkannten Bildungseinrichtung, umfassenden Krankenversicherungsschutz und ausreichende Existenzmittel nach.
Immatrikulations- oder Einschreibungsnachweis
Krankenversicherung, die die erforderlichen Risiken in Spanien abdeckt
Erklärung oder Nachweis ausreichender Existenzmittel
Wichtig: Wenn Sie zusätzlich in Spanien arbeiten, kann sich Ihre sozialversicherungs- und steuerrechtliche Situation verändern.
Häufig verwechselte Begriffe
NIE, Padrón, Residencia und steuerliche Ansässigkeit bedeuten nicht dasselbe.
| Begriff | Was ist das? | Beweist Wohnsitz? | Wofür verwendet? |
|---|---|---|---|
| NIE | Eine persönliche und eindeutige Identifikationsnummer für Ausländer, die aus wirtschaftlichen, beruflichen, sozialen oder anderen Gründen mit Spanien zu tun haben. | Nein. Die Nummer allein beweist weder ein Aufenthaltsrecht noch die steuerliche Ansässigkeit. | Immobilienkauf, Steuererklärungen, Bankgeschäfte, Verträge, notarielle Urkunden und Verwaltungsverfahren. |
| Padrón / empadronamiento | Eintragung in das kommunale Melderegister an dem Ort, an dem Sie gewöhnlich wohnen. | Die Eintragung kann den tatsächlichen Wohnsitz belegen, bestimmt aber nicht allein Ihre steuerliche Ansässigkeit oder Ihr EU-Aufenthaltsrecht. | Lokale Verwaltung, bestimmte Gesundheits- und Aufenthaltsverfahren, kommunale Dienstleistungen und teilweise weitere Behördengänge. |
| Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión | Registrierungsbescheinigung für EU-Bürger, die sich länger als drei Monate in Spanien aufhalten und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. | Ja, als administrative Registrierung eines EU-Bürgers. Sie ist aber nicht dasselbe wie eine steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung. | Nachweis der Eintragung im Registro Central de Extranjeros; enthält unter anderem NIE, Anschrift und Registrierungsdatum. |
| Steuerliche Ansässigkeit | Der steuerliche Status, der bestimmt, in welchem Staat Sie grundsätzlich als ansässige Person für die Einkommensteuer behandelt werden. | Ergibt sich aus den Steuergesetzen und gegebenenfalls dem Doppelbesteuerungsabkommen – nicht aus einem einzelnen Dokument. | Besteuerung des Welteinkommens, Anwendung des DBA und Verteilung der Besteuerungsrechte zwischen Deutschland und Spanien. |
Was steht auf dem grünen EU-Zertifikat?
Die spanische Regierung nennt unter anderem Name, Staatsangehörigkeit, Anschrift, NIE und Registrierungsdatum. Die Bescheinigung wird im Rahmen der Registrierung ausgestellt.
Kein Fotoausweis
Die EU-Registrierungsbescheinigung ersetzt Ihren deutschen Reisepass oder Personalausweis nicht. Verwenden Sie Ihren gültigen deutschen Identitätsnachweis weiterhin zusammen mit der spanischen Registrierungsbescheinigung.
Vom Plan zur korrekten Registrierung
Schritt-für-Schritt-Plan für Deutsche, die tatsächlich nach Spanien ziehen.
Definieren Sie zuerst Ihren tatsächlichen Aufenthaltsplan
Unterscheiden Sie zwischen Urlaub, Überwintern, einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten und einer echten Auswanderung. Halten Sie fest, wie viele Tage Sie pro Kalenderjahr voraussichtlich in Spanien verbringen, wo Partner und Familie leben und aus welchem Land Sie arbeiten oder Rente beziehen.
Sorgen Sie für eine nutzbare Anschrift und klären Sie das Padrón
Für viele lokale und aufenthaltsrechtliche Verfahren ist die kommunale Anmeldung wichtig. Welche Unterlagen die Gemeinde verlangt, hängt von Ort und Wohnsituation ab.
Kaufurkunde oder Mietvertrag
Gültiger Identitätsnachweis
Je nach Gemeinde Versorgungsrechnung oder Zustimmung des Hauptbewohners
Sammeln Sie die Nachweise passend zu Ihrer Situation
Arbeitnehmer, Selbstständige, Rentner und Studierende benötigen nicht dieselben Nachweise. Stellen Sie die Unterlagen daher nach Ihrer tatsächlichen Rechtsgrundlage zusammen.
Beantragen Sie die EU-Registrierung persönlich
Die Registrierung erfolgt persönlich bei der zuständigen Oficina de Extranjeros oder Policía Nacional. In der Praxis wird regelmäßig das Formular EX-18 verwendet; außerdem ist eine vorherige Terminvereinbarung und die entsprechende Verwaltungsgebühr relevant.
Regeln Sie Krankenversicherung und Sozialversicherung korrekt
Wer in Spanien arbeitet, fällt häufig unter das spanische System. Rentner, für deren Krankenversicherung Deutschland zuständig bleibt, können je nach Situation über ihre deutsche Krankenkasse ein S1-Dokument erhalten. Andere wirtschaftlich nicht aktive Personen benötigen möglicherweise eine umfassende private Absicherung.
Analysieren Sie Ihre steuerliche Ansässigkeit vor dem Umzug
Schauen Sie nicht nur auf die Zahl der Tage. Spanien berücksichtigt auch den Mittelpunkt wirtschaftlicher Interessen und kennt ein widerlegbares Familienvermutungskriterium. Gleichzeitig kann eine in Deutschland weiter verfügbare Wohnung nach deutschem Recht steuerlich relevant bleiben. Bei doppelter Ansässigkeit entscheidet das DBA anhand aufeinanderfolgender Kriterien über die abkommensrechtliche Ansässigkeit.
Klären Sie die deutsche Abmeldung anhand Ihrer tatsächlichen Wohnsituation
Ziehen Sie aus Ihrer deutschen Wohnung aus und beziehen keine neue Wohnung im Inland, müssen Sie sich nach § 17 Bundesmeldegesetz grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug abmelden. Eine nur vorübergehende Abwesenheit bei fortbestehender Nutzungsmöglichkeit und Nutzungsabsicht ist etwas anderes als ein tatsächlicher Auszug.
Aktualisieren Sie Ihre Verwaltung nach dem Umzug
Denken Sie an deutsche und spanische Steuerdaten, Bankverbindungen, Versicherungen, Rentenversicherung, Krankenkasse, Führerschein, Fahrzeug, Testament, Vollmachten und die Anschriften bei relevanten Behörden und Vertragspartnern.
Steuerliche Ansässigkeit
Steuerliche Ansässigkeit folgt aus Fakten, Gesetzen und dem DBA – nicht aus Ihrer persönlichen Wahl.
Wer in Spanien steuerlich ansässig ist, unterliegt grundsätzlich der spanischen Einkommensteuer auf sein Welteinkommen. Das kann deutsches Arbeitsentgelt, Renten, Kapitalerträge, Unternehmensgewinne und andere ausländische Einkünfte betreffen, jeweils unter Berücksichtigung des Doppelbesteuerungsabkommens Deutschland–Spanien.
Gleichzeitig gilt in Deutschland: Natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind nach § 1 EStG grundsätzlich unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Ein Wohnsitz kann nach § 8 AO bereits bestehen, wenn eine Wohnung unter Umständen beibehalten wird, die auf eine weitere Nutzung schließen lassen. Ein Umzug muss deshalb immer in beiden Rechtsordnungen analysiert werden.
01
Ständige Wohnstätte
Bei doppelter Ansässigkeit schaut das DBA zunächst darauf, in welchem Staat Ihnen eine ständige Wohnstätte zur Verfügung steht.
02
Mittelpunkt der Lebensinteressen
Steht in beiden Staaten eine Wohnstätte zur Verfügung, wird untersucht, zu welchem Staat die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen bestehen.
03
Gewöhnlicher Aufenthalt und Staatsangehörigkeit
Bleibt die Zuordnung offen, folgen gewöhnlicher Aufenthalt, Staatsangehörigkeit und gegebenenfalls ein Verständigungsverfahren der Behörden.
Spanien behandelt natürliche Personen grundsätzlich für das ganze Kalenderjahr als resident oder nichtresident
Ein Umzug mitten im Jahr kann deshalb komplex sein. Prüfen Sie vorab die spanische Jahresposition, eine mögliche deutsche Steuerpflicht und die Anwendung des DBA.
Krankenversicherung und Sozialversicherung
Welche Krankenversicherung zuständig ist, hängt vor allem von Arbeit, Rente und Versicherungsstatus ab.
Eine Immobilie, ein Padrón oder eine NIE verschaffen für sich genommen keinen automatischen Anspruch auf vollständige spanische Gesundheitsversorgung. Maßgeblich sind die europäischen Koordinierungsregeln und Ihre persönliche Versicherungsposition.
Sie arbeiten in Spanien
Häufig spanische Sozialversicherung
Arbeitnehmer und Selbstständige, die in Spanien versichert sind, erhalten ihre Gesundheitsansprüche in der Regel über das spanische Sozialversicherungssystem. Bei Entsendung oder Tätigkeit in mehreren Staaten kann eine andere Zuordnung und eine A1-Bescheinigung relevant sein.
Sie beziehen eine deutsche Rente
S1 kann relevant sein
Bleibt Deutschland nach den EU-Koordinierungsregeln für Ihre Krankenversicherung zuständig, kann Ihre deutsche Krankenkasse ein S1-Dokument ausstellen, mit dem Sie sich beim zuständigen spanischen Träger registrieren. Bei Renten aus mehreren Staaten kann die Zuständigkeit anders ausfallen.
Sie arbeiten nicht und haben keinen abgeleiteten Anspruch
Umfassende private Deckung kann erforderlich sein
Wirtschaftlich nicht aktive EU-Bürger müssen für die Aufenthaltsregistrierung einen umfassenden öffentlichen oder privaten Krankenversicherungsschutz nachweisen. Prüfen Sie Ausschlüsse, Wartezeiten, Selbstbehalte und bestehende Erkrankungen – nicht nur den Monatsbeitrag.
EHIC
Vorübergehender Aufenthalt ist keine Auswanderung
Die Europäische Krankenversicherungskarte unterstützt die medizinisch notwendige Versorgung während eines vorübergehenden Aufenthalts. Verwenden Sie sie nicht als alleinige Absicherung für einen dauerhaften Umzug.
Lassen Sie Ihre konkrete Zuständigkeit vor dem Umzug von Ihrer deutschen Krankenkasse und gegebenenfalls der DVKA bestätigen. Besonders bei Renten aus mehreren Staaten, Remote Work, Entsendung oder Selbstständigkeit kann die Zuordnung vom Standardfall abweichen.
Praxisbeispiele
Drei Beispiele zeigen, warum eine einzige Tagesgrenze nie die ganze Antwort liefert.
Beispiel A — fünf Monate überwintern
Ein deutsches Paar verbringt von November bis März fünf Monate in der eigenen Immobilie an der Costa Blanca, arbeitet nicht in Spanien und behält seine tatsächlich nutzbare Wohnung in Deutschland.
- Aufenthalt
- Da der Aufenthalt länger als drei Monate dauert, kann die spanische Registrierungspflicht für EU-Bürger greifen. Der Besitz der Immobilie ersetzt diese Registrierung nicht.
- Steuern
- Fünf Monate bedeuten allein noch nicht automatisch spanische steuerliche Ansässigkeit. Die konkrete Tageszählung, wirtschaftliche Interessen, Familie und eine mögliche steuerliche Ansässigkeit in Deutschland müssen zusammen betrachtet werden.
- Deutschland
- Eine vorübergehende Abwesenheit löst nicht allein deshalb eine Abmeldung aus, wenn die deutsche Wohnung tatsächlich beibehalten und weiter genutzt werden soll. Melderecht und Steuerrecht sind dennoch getrennt zu prüfen.
Nicht tun: Behandeln Sie einen fünfmonatigen Aufenthalt nicht so, als würde für deutsche EU-Bürger die britische 90/180-Tage-Regel gelten.
Beispiel B — acht bis zehn Monate pro Jahr in Spanien
Ein pensioniertes deutsches Paar lebt den größten Teil des Jahres in Spanien und hält zusätzlich eine nutzbare Wohnung in Deutschland.
- Aufenthalt
- EU-Registrierung, Padrón und eine dauerhaft passende Krankenversicherung gehören zu dieser Situation.
- Steuern
- Bei mehr als 183 Tagen im Kalenderjahr liegt spanische steuerliche Ansässigkeit regelmäßig nahe. Besteht zugleich ein steuerlicher Wohnsitz in Deutschland, muss das DBA Deutschland–Spanien angewendet werden.
- Deutschland
- Die melderechtliche Abmeldung hängt nicht an einer festen Achtmonatsgrenze. Entscheidend ist, ob die deutsche Wohnung tatsächlich aufgegeben wird oder als Wohnmöglichkeit bestehen bleibt.
Nicht tun: Eine deutsche Meldeadresse oder eine Wohnung in Deutschland verhindert nicht automatisch, dass Spanien Sie nach seinen Regeln als steuerlich ansässig behandelt.
Beispiel C — vier Monate Remote Work aus Spanien
Ein Arbeitnehmer eines deutschen Unternehmens arbeitet vier Monate aus seiner spanischen Immobilie.
- Aufenthalt
- Der Aufenthalt überschreitet drei Monate. EU-Registrierung und der Nachweis der Beschäftigungssituation sollten geprüft werden.
- Steuern
- Vier Monate führen nicht automatisch zur spanischen steuerlichen Ansässigkeit. Dennoch können Lohnsteuer, Arbeitgeberpflichten, Betriebsstättenfragen und der tatsächliche Arbeitsort relevant werden.
- Deutschland
- Die deutsche Anmeldung ist eine eigene melderechtliche Frage. Zusätzlich muss die Sozialversicherung geklärt werden; bei vorübergehender Tätigkeit kann eine A1-Bescheinigung relevant sein.
Nicht tun: Arbeiten Sie nicht mehrere Monate aus Spanien allein auf Basis einer internen Arbeitgeberfreigabe. Steuer- und Sozialversicherungsthemen sollten vorher geprüft werden.
Korrekturen im Nachhinein vermeiden
Sechs häufige Fehler beim Leben in Spanien.
01
Eine NIE mit Residencia verwechseln
Die NIE ist eine Identifikationsnummer. Sie können eine NIE besitzen, weil Sie eine Immobilie kaufen, ohne als EU-Bürger registriert oder steuerlich in Spanien ansässig zu sein.
02
Die Drei-Monats-Grenze mit 183 Tagen verwechseln
Drei Monate betreffen das administrative Aufenthaltsrecht von EU-Bürgern. Mehr als 183 Tage sind ein wichtiges spanisches Steuerkriterium. Es sind unterschiedliche Rechtsfragen.
03
Die 90/180-Tage-Regel auf Deutsche anwenden
Die bekannte Schengen-Grenze betrifft vor allem Drittstaatsangehörige. Deutsche Staatsbürger genießen als EU-Bürger Freizügigkeitsrechte, müssen bei längerem Aufenthalt aber die Registrierungsbedingungen erfüllen.
04
Für die Steuer nur Tage zählen
Spanien berücksichtigt neben den Aufenthaltstagen auch den Mittelpunkt wirtschaftlicher Interessen und bestimmte familiäre Umstände. Deutschland wiederum kann bei einem beibehaltenen Wohnsitz weiterhin unbeschränkte Steuerpflicht annehmen.
05
Die EHIC als dauerhafte Krankenversicherung behandeln
Die Europäische Krankenversicherungskarte dient medizinisch notwendigen Leistungen während eines vorübergehenden Aufenthalts. Sie ersetzt nicht automatisch die dauerhafte Absicherung bei einem echten Umzug.
06
Melderecht und Steuerrecht gleichsetzen
Eine An- oder Abmeldung beim Einwohnermeldeamt bestimmt nicht allein Ihre steuerliche Ansässigkeit. Entscheidend sind die tatsächlichen Wohnverhältnisse, die Steuergesetze beider Länder und gegebenenfalls das DBA.
Nordic Move Spain
Beginnen Sie nicht mit Formularen. Beginnen Sie mit einem klaren Wohn- und Lebensplan.
Das Relocation Assessment bringt gewünschte Aufenthaltsdauer, Region, Immobilientyp, Krankenversicherung, Alltag und praktische nächste Schritte zusammen. So passt die Immobilienentscheidung zu der Art, wie Sie tatsächlich in Spanien leben möchten.
Häufig gestellte Fragen
Fragen zu Residencia, Aufenthaltstagen und Auswanderung.
Darf ich als Deutscher dauerhaft in Spanien leben, wenn ich dort ein Haus kaufe?
Als deutscher Staatsbürger sind Sie EU-Bürger und können aufgrund der europäischen Freizügigkeit in Spanien leben. Dieses Recht entsteht nicht durch den Hauskauf. Für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten müssen Sie sich registrieren und nachweisen, dass Sie Arbeitnehmer, Selbstständiger oder Student sind oder über ausreichende Existenzmittel und umfassenden Krankenversicherungsschutz verfügen.
Gilt die 90/180-Tage-Regel für Deutsche mit einer Immobilie in Spanien?
Nicht wie für britische oder andere Drittstaatsangehörige. Deutsche Staatsbürger fallen unter die EU-Freizügigkeitsregeln. Für die ersten drei Monate reicht grundsätzlich ein gültiger Personalausweis oder Reisepass; bei längerem Aufenthalt gelten Registrierungs- und Aufenthaltsbedingungen.
Ist eine NIE dasselbe wie Residencia?
Nein. Die NIE ist Ihre spanische Identifikationsnummer. Das Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión bestätigt Ihre administrative Registrierung als EU-Bürger. Die steuerliche Ansässigkeit ist nochmals eine eigene rechtliche Beurteilung.
Wann werde ich in Spanien steuerlich ansässig?
Spanien kann Sie steuerlich als ansässig behandeln, wenn Sie mehr als 183 Tage im Kalenderjahr in Spanien verbringen oder wenn sich der Schwerpunkt Ihrer Tätigkeiten oder wirtschaftlichen Interessen dort befindet. Daneben gibt es ein widerlegbares Familienvermutungskriterium. Bei möglicher Ansässigkeit in Deutschland und Spanien wird das DBA Deutschland–Spanien angewendet.
Muss ich mich in Deutschland abmelden, wenn ich nach Spanien ziehe?
Wenn Sie aus Ihrer deutschen Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich nach § 17 Bundesmeldegesetz grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug abmelden. Eine nur vorübergehende Abwesenheit bei fortbestehender Nutzungsmöglichkeit und Nutzungsabsicht ist davon zu unterscheiden.
Kann ich meine deutsche Krankenversicherung behalten?
Das hängt von Ihrer Arbeits-, Renten- und Versicherungssituation ab. Wer in Spanien arbeitet, ist häufig dem spanischen System zugeordnet. Bei Rentnern kann Deutschland je nach Fall für die Krankenversicherung zuständig bleiben; dann kann ein S1-Dokument für die Registrierung der Gesundheitsversorgung in Spanien relevant sein. Lassen Sie dies vor dem Umzug von Ihrer Krankenkasse beziehungsweise der DVKA prüfen.
Brauche ich als Deutscher ein Visum, um nach Spanien auszuwandern?
Als deutscher EU-Bürger benötigen Sie grundsätzlich kein reguläres Einwanderungsvisum, um in Spanien zu leben. Bei Aufenthalten von mehr als drei Monaten gelten jedoch die spanischen Registrierungs- und Aufenthaltsvoraussetzungen. Für nicht-europäische Familienangehörige können zusätzliche Verfahren gelten.
Wann erhalte ich ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Spanien?
EU-Bürger erwerben grundsätzlich nach fünf Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts ein Recht auf Daueraufenthalt. Bestimmte vorübergehende Abwesenheiten unterbrechen die Kontinuität nicht; längere Abwesenheiten können dagegen Auswirkungen haben.